Mitteilung der EU-Kommission "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft"

Am 29. November 2017 hat die EU-Kommission in der Mitteilung "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft" erste Überlegungen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dargelegt.
Deutlich wird, das die GAP mehr als bisher zu allgemeinen gesellschaftlichen Zielen beitragen muss. So werden zahlreiche Bezüge zu Umwelt-, Entwicklungs-, Kohäsions-, Migrationspolitik der EU hergestellt.
Die Direktzahlungen werden als wichtiges finanzielles Sicherheitsnetz für die Landwirte angesehen und sollen weiterhin wesentlicher Bestandteild der GAP bleiben. Jedoch wird auch anerkannt, dass 80% der Direktzahlungen nur 20% der Landwirte zugute kommen und eine zielgenauere Steuerung notwendig sei. Dafür werden verschiedene mögliche Instrumente wie z.B. Kappung und/oder degressive Ausgestaltung der Zahlungen, Ausweitung der Umverteilungsprämie, Abbau der Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten etc. genannt.
Die Landwirte sollen nur dann Einkommensstützung erhalten, wenn sie umwelt- und klimafreundliche Verfahren anwenden, die dann als Referenzszenario für ehrgeizigere freiwillige Verfahren herangezogen werden. Dazu muss ein optimiertes Bündel an Umwelt- und Klimabedingungen eingeführt werden, wobei sicherzustellen sei, dass diese Verfahren in angemessener Weise zu den auf EU-Ebene vereinbarten Zielen beitragen. Die Mitgliedsstaaten müssten für das Erreichen der vereinbarten Ziele sorgen und dies auch verlässlich überwachen.
Die Zielsetzung "Erhaltung der biologischen Vielfalt" ist nur am Rande erkennbar: "Die Kommission wird u.a. prüfen,wie Maßnahmen eingebunden werden könnten, die einen hohen ökologischen EU-Mehrwert bringen, wie der Erhalt von Dauerweideland, die Schaffung und der Erhalt von Landschaftselementen ... sowie individuelle oder gemeinsame Regelungen für Bodengesundheit, biologische Vielfalt und die Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten."
Zukünftig soll die GAP weniger präskriptiv ausgestaltet und den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielraum gegeben werden. Dabei soll die EU die grundlegenden Parameter der Agrarpolitik festlegen, durch die die Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag, aber auch die bereits vereinbarten Ziele und Vorgaben wie beispielsweise zum Umweltschutz, zum Klimawandel (COP 21), und zu einer Reihe von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung erfüllt werden. Auf dieser Basis soll jeder Mitgliedstaat einen „GAP-Strategieplan“ erstellen, der Maßnahmen der ersten und zweiten Säule umfasst. Anhand dieses Plans könnten die GAP-Maßnahmen so zugeschnitten werden, dass sie optimal zum Erreichen der Ziele und Vorgaben beitragen. Gleichzeitig hätten die Mitgliedstaaten auch mehr Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der für die Begünstigten geltenden Einhaltungs- und Kontrollvorschriften (einschließlich Überprüfungen und Sanktionen). Diese Strategiepläne sollen innerhalb eines strukturierten Verfahrens erstellt und von der EU-Kommission bewertet und genehmigt werden.
Auch wenn die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung tragen und verstärkt Rechenschaft darüber ablegen sollen, wie sie die Vorgaben und die vereinbarten Ziele erreichen, soll der neue Ansatz auch weiterhin gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und gleichzeitig den gemeinschaftlichen Charakter und die beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten.

Zur Kurzfassung
Zur Mitteilung der EU-Kommission "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft"
Zur erläuternden Präsentation von Martin Scheele (EU-Kommission, DG Agri) insbesondere zum Aspekt "Ergebnisorientierte Politikumsetzung". Die Präsentation wurde auf dem vierten Vernetzungstreffen des ELERBiodiv-Projektes vorgestellt und diskutiert.