Für eine gesellschaftlich unterstützte Landwirtschaftspolitik (Verbändeplattform unter Koordination von AbL und EuroNatur)
Unter Koordination der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Stiftung EuroNatur wurde im März 2017 ein von 29 Verbänden unterzeichnetes Papier mit Zielen für die GAP-Reform nach 2020 und mit Schritten des Übergangs in Deutschland für 2017/2018 veröffentlicht. Zentrale Forderung ist, die EU-Agrarpolitik in eine Qualitätsstrategie umzubauen.Die GAP nach 2020 soll in der Förderpolitik durchgängig den Grundsatz befolgen, dass sie öffentliche Gelder voll und ganz zur Honorierung konkreter gesellschaftlicher Leistungen nutzt. Weil deutlich mehr von den Betrieben verlangt werden muss, um die gesellschaftlichen und gesetzlichen Ziele in der Erzeugung von Lebensmitteln zu integrieren, sind erhebliche Mittel für den Umbau erforderlich.
EU-Agrarpolitik soll in Zukunft nicht nur Förderpolitik, sondern auch eine aktive Gestaltung der Märkte beinhalten. Dabei sollen Regeln installiert werden, um verheerende und teure Krisen wie die der Jahre 2014-2016 im Milch- und Schweinemarkt zu vermeiden. Eine Qualitätsstrategie erfordere zudem EU-Regeln für eine verpflichtende, klare und aussagekräftige Kennzeichnung von Lebensmitteln, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Teil der Verantwortung auch aktiv wahrnehmen können.
Nicht zuletzt fordern die Verbände, das europäische Fachrecht im Umwelt- und Naturschutz, Verbraucher- und Tierschutz anzuheben, wo die Schutzziele nicht erreicht werden, und für eine konsequente EU-weite Umsetzung zu sorgen.
Für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 schlagen die Verbände für Deutschland vor:
- die Umschichtung von Direktzahlungsmitteln hin zu zielgerichteten Fördermaßnahmen besonders des Tier-, Umwelt- und Naturschutzes in der heutigen so genannten zweiten Säule auf bis zu 15 Prozent zu erhöhen
- die Umschichtung von bis zu 30 Prozent der Direktzahlungen auf die jeweils ersten 46 Hektar je Betrieb entsprechend zu erhöhen
- als Übergangsmaßnahme bis zu der grundlegenden GAP-Reform vorübergehend eine besondere Zahlung für eine umweltschonende und tiergerechte Haltung von Schafen und Ziegen (Weidehaltung), deren Bestand stark bedroht ist, anzubieten
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