Abschlußbericht des F+E-Vorhabens ÖVForsch

Ziele des vom BfN finanzierten F+E-Vorhabens „Naturschutzfachliche Ausgestaltung von ökologischen Vorrangflächen“ waren:
• eine erste Evaluierung der Regelung für Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)
• daraus abgeleitete praxisnahe Empfehlungen, wie diese Verpflichtung für den Naturschutz genutzt werden kann und
• das Aufzeigen von Optionen für eine sowohl kurz- als auch längerfristige Weiterentwicklung aus naturschutzfachlicher Sicht
Dabei wurden Felduntersuchungen durchgeführt, InVeKoS-Daten analysiert und Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft, Verwaltung und Beratung befragt. Daraus wurden praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet und Optionen für eine Weiterentwicklung des Instruments aus naturschutzfachlicher Sicht entwickelt.
Momentan werden in Deutschland über 50% der ÖVF-Verpflichtung (gewichteter Flächenumfang) über die vergleichsweise naturschutzfachlich wenig wirksamen ÖVF-Typen Zwischenfrüchte/Untersaaten und Leguminosen abgedeckt. Von der Etablierung von Streifenelementen, die die Chance bieten, auf geringer Fläche einen hohen ökologischen Nutzen zu erzielen, schrecken Landwirtinnen und Landwirte u.a. aufgrund der Komplexität und mangelnden Flexibilität der Vorgaben sowie des Sanktionsrisikos zurück. Brachen und Streifenelemente könnten z.B. mittels Blühmischungen ökologisch aufgewertet werden.

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Ein guter Teil der ökologisch wertvollen Flächen war bereits vor Einführung des Greening vorhanden. Dies betrifft insbesondere Landschaftselemente, aber auch Brachflächen. Nach den angestellten Berechnungen aus InVeKoS-Daten ergibt sich, dass sich mit der ÖVF-Verpflichtung der Anteil an ökologisch wertvollen Flächen lediglich um knapp 1% der Ackerfläche erhöht hat.
Gleichzeitig bedeutet die Umsetzung der ÖVF einen erheblichen Aufwand in den Bereichen Information, Beantragung und Kontrolle von Seiten der Verwaltung und der landwirtschaftlichen Betriebe. Dieser Aufwand sollte aus Akzeptanz- und Kostengründen zum einen möglichst minimiert werden, zum anderen sollte ihm ein entsprechender ökologischer Nutzen gegenüberstehen, der der ursprünglichen Intention, die mit der Einführung von ÖVF verbunden war, gerecht wird.
Folgende Empfehlungen werden gemacht:
  • Der Mindestanteil an ökologisch hochwertigen ÖVF sollte kurzfristig auf 7% der betrieblichen Ackerfläche erhöht werden.
  • Zwischenfrüchte/Untersaaten und Leguminosen sollten nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen als ÖVF anerkannt werden.
  • Um eine Umsetzung der naturschutzfachlich wünschenswerten ÖVF-Typen Brachen und Streifen und ein entsprechendes Management attraktiver zu gestalten, sollte der Fokus auf Vereinfachungen liegen, die den bürokratischen Aufwand und Sanktionsrisiken verringern und die eine ökologische Aufwertung über AUKM erleichtern.
  • Eine Hinzunahme weiterer ÖVF-Typen (z.B. überwinternde Stoppel, Maßnahmen des extensiven Ackerbaus) oder gleichwertiger Methoden würde die Wahlmöglichkeiten für Landwirtinnen und Landwirte erhöhen.
  • EU-Vorgaben zu Kontrollen sollten so angepasst werden, dass die Verbindung von Maßnahmen der zweiten Säule mit ÖVF in der ersten Säule nicht zu höheren Sanktions- und Anlastungsrisiken führt.
  • Gesamtbetriebliche interdisziplinäre Beratungsangebote, die Landwirtschaft und Naturschutz integrieren, sollten ausgebaut werden, um im Zusammenhang mit ÖVF zu naturschutzfachlich hochwertigen Maßnahmen wirkungsvoll beraten zu können.
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