Wie weiter - ELER-Förderung oder eigener Naturschutzfonds?
Mit Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, "FFH-Richtlinie") von 1992 und der EU-Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG) von 1979 (novelliert 2009) soll Natura 2000, das weltweit größte Netz von Schutzgebieten für die Natur realisiert werden. Damit soll der Verlust der biologischen Vielfalt aufgehalten sowie Arten und Lebensraumtypen in einen guten Erhaltungszustand versetzt werden.
Anders als in anderen Politikbereichen ist in Art. 8 der FFH-Richtlinie eine Mitfinanzierung dieses einzigartigen europäischen Projekts durch den EU-Haushalt vorgesehen. Die Umsetzungskosten in geschätzter Höhe von 5,8 Milliarden Euro jährlich (EU-KOM 2011) sollen über den "Integrationsansatz" aus den bestehenden EU-Fördermöglichkeiten vor allem aus der Agrar-, Regional- und Meerespolitik, bestritten werden. Bislang konnten aber über den Integrationsansatz nur unzureichend Finanzmittel für die biologische Vielfalt akquiriert werden.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt die sogenannte 2. Säule der GAP dar und ist für die deutschen Bundesländer derzeit die wichtigste Finanzierungsquelle zur Umsetzung von Natura 2000 und von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt insgesamt.
Aufgrund der erneut unbefriedigenden Erfahrungen in der ELER-Programmaufstellung für die EU-Förderperiode 2014-2020 wurden bereits in einem vom NABU vorgelegten Diskussionspapier zur Abschlußkonferenz des Vorgängerprojekts die Option eines eigenständigen Naturschutzsfonds als Alternative zum Integrationsprinzip in die öffentliche Diskussion gebracht.
Die nachfolgenden Beiträge befassen sich mit verschiedenen Aspekten der ELER-Förderung mit Blick auf die Naturschutzfinanzierung.
