Projektinformationen ELERBiodiv
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Das Projekt Biodiversitätsförderung im ELER (ELERBiodiv) wurde vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert. Es trägt im Rahmen des Umweltforschungsplans 2015 die Nummer FKZ: 3515880300, wird unter dem Acronym „ELERBiodiv“ geführt.Projekthintergrund
Wie den Berichten von 2013 zu FFH- und Vogelschutz-Richtlinie zu entnehmen ist, befinden sich die agrarisch geprägten Lebensraumtypen sowie die Waldlebensraumtypen überwiegend in einem unzureichenden bis schlechten Zustand. Zur Erhaltung und zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft und im Wald ist die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) das zentrale Steuerungs- und Finanzierungsinstrument.
Ende 2013 wurde eine politische Einigung zur Reform der GAP ab 2014 erzielt. Die schon seit dem Jahr 2000 bestehende 2-Säulenstruktur der GAP wird in modifizierter Form fortgesetzt werden. Allerdings wird mit der Reform der GAP über das sogenannte „Greening“ eine umwelt- und klimafreundlichere „grünere“ 1. Säule angestrebt. Danach müssen Betriebsinhaber, die Direktzahlungen beziehen wollen, auf allen ihren beihilfefähigen Hektarflächen bestimmte Umweltleistungen erfüllen. 30% der Direktzahlungen sind dafür vorgesehen und würden im Falle einer nachgewiesenen Nichterfüllung gekürzt werden.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt die sogenannte 2. Säule der GAP dar und ist für die meisten deutschen Bundesländer derzeit die wichtigste Finanzierungsquelle zur Umsetzung von Natura 2000 und von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt insgesamt. Die Mittel aus dem ELER werden in den Bundesländern im Rahmen von – in dieser Programmplanungsperiode 13 – sogenannten Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) ausgeschöpft (Berlin/Brandenburg und Bremen/Niedersachsen haben jeweils ein gemeinsames EPLR programmiert, Hamburg diesmal keines). Wie im Rahmen einer Studie im Auftrag des NABU-Bundesverbandes ausgeführt, ist es die erklärte Absicht der EU-Kommission, dass die 2. Säule in der EU-Förderperiode 2014-2020 eine stärkere Ausrichtung auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen, Klimawandel und Umwelt erfährt (NABU-Bundesverband, 2015a). Im Rahmen dieses Vorhabens soll untersucht werden, inwieweit dieser Erwartungshaltung in Bezug auf den Umweltaspekt der biologischen Vielfalt entsprochen werden kann.
Projektziele
Mit dem Projekt waren folgende übergeordnete Ziele verbunden:
Vor dem oben geschilderten Hintergrund war es ein Ziel des Vorhabens, die Möglichkeiten, die Inanspruchnahme und die potenziellen Auswirkungen von ELER-Fördermaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt (insbesondere in Natura 2000-Gebieten) zu analysieren und abzuschätzen. In Verbindung mit den Zwischenbewertungen, die im Jahr 2017 auf EU-Ebene sowie für die Bundesländer anstanden, sollten Empfehlungen für evtl. notwendige Änderungen und geeignetere Umsetzungswege der Naturschutzförderung erarbeitet werden. Darüber hinaus sollten - insbesondere über den Projektbaustein Vernetzungsprojekt (siehe unten) - Empfehlungen für die nächste Förderperiode erarbeitet und verbreitet werden.
Ein weiteres Ziel war die Vernetzung von relevanten Akteuren, d.h. den Vertretern aus den Länderministerien, die strategisch für die Naturschutzförderung und -finanzierung zuständig sind (im Folgenden „Naturschutzfinanzierer“) und Vertretern der Naturschutzverbände, insbesondere in den Begleitausschüssen. Begleitend zu dem Projekt sollte insofern durch Vernetzungsaktivitäten eine Rückkoppelung von Zwischenergebnissen mit Akteuren aus den Bundesländern erfolgen und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Projektergebnisse genutzt werden.
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