Zukunftsfähige Agrarpolitik - ZANEXUS

Auf der Konferenz "Landwirtschaft mit Zukunft - ökologisch und gerecht" Anfang Januar 2017 wurden die wesentlichen Ergebnisse der ZANEXUS-Studie vorgestellt (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Zukuftsfähige Agrarpolitik - Natur erhalten, Umwelt sichern des BMUB/BfN). Das vorgelegte Papier soll die Diskussion um einen zukunftsfähigen Geselllschaftsvertrag mit der Landwirtschaft in Deutschland und Europa anstoßen.

Für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ab 2020 wird vorgeschlagen, dass auch weiterhin erhebliche öffentliche Mittel für den Agrarsektor aufgewendet werden sollen. Diese sollen Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützen, qualitativ hochwertige Lebensmittel herzustellen und zugleich Gemeinwohlleistungen zu erbringen, die vom Markt nicht honoriert werden. Dazu gehören etwa Beiträge zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, die Bewirtschaftung besonders vielfältiger Landschaften oder die Erhaltung der Landschaftsvielfalt.

Für die Finanzierung der Agrarpolitik soll eine neue Architektur aus fünf Elementen geschaffen werden:
  • Basismaßnahmen Agrarumwelt- und Klimaschutz
  • Gezielte zusätzliche Prämien für den Erhalt der Landschaftsvielfalt: Eine Landschaftserhaltungsprämie und eine Bewirtschaftungsprämie
  • Gezielte Anreize für Agrarumwelt- und Klimaschutz
  • Kooperationsprogramm Natur und Landwirtschaft
  • Innovationsinitiative für  nachhaltigkeitsbasierte  Mehrwertmärkte: sie soll die drei Bereiche Verbraucherkomptetenz, nachhaltigkeitsbasierte Wertschöpfungsketten und ein europaweit einheitliches Kennzeichnungssystem umfassen
Begleitend wird insbesondere auf die ordnungsrechtliche Sicherung der Mindeststandards und die Durchsetzung  des  Verursacherprinzips (Nitratrichtlinie/Düngeverordnung, Verordnungen zur Tierkennzeichnung usw. hingewiesen.

Mehr InfosSehr alte Baumallee

Neuausrichtung der GAP

In der öffentlichen Diskussion befinden sich bereits mehrere Konzepte, wie in der Förderperiode ab 2020 wirksamer als jetzt der Grundsatz "öffentliches Geld für öffentliche Leistungen" mit positiven Wirkungen auf den Erhalt der Landschaft und insbesondere der Biodiversität zu erzielen sind. Sie werden in den nachfolgenden Menüpunkten vorgestellt.
Artenreiche Wiese

Mitteilung der EU-Kommission "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft"

Am 29. November 2017 hat die EU-Kommission in der Mitteilung "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft" erste Überlegungen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dargelegt.
Deutlich wird, das die GAP mehr als bisher zu allgemeinen gesellschaftlichen Zielen beitragen muss. So werden zahlreiche Bezüge zu Umwelt-, Entwicklungs-, Kohäsions-, Migrationspolitik der EU hergestellt.
Die Direktzahlungen werden als wichtiges finanzielles Sicherheitsnetz für die Landwirte angesehen und sollen weiterhin wesentlicher Bestandteild der GAP bleiben. Jedoch wird auch anerkannt, dass 80% der Direktzahlungen nur 20% der Landwirte zugute kommen und eine zielgenauere Steuerung notwendig sei. Dafür werden verschiedene mögliche Instrumente wie z.B. Kappung und/oder degressive Ausgestaltung der Zahlungen, Ausweitung der Umverteilungsprämie, Abbau der Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten etc. genannt.
Die Landwirte sollen nur dann Einkommensstützung erhalten, wenn sie umwelt- und klimafreundliche Verfahren anwenden, die dann als Referenzszenario für ehrgeizigere freiwillige Verfahren herangezogen werden. Dazu muss ein optimiertes Bündel an Umwelt- und Klimabedingungen eingeführt werden, wobei sicherzustellen sei, dass diese Verfahren in angemessener Weise zu den auf EU-Ebene vereinbarten Zielen beitragen. Die Mitgliedsstaaten müssten für das Erreichen der vereinbarten Ziele sorgen und dies auch verlässlich überwachen.
Die Zielsetzung "Erhaltung der biologischen Vielfalt" ist nur am Rande erkennbar: "Die Kommission wird u.a. prüfen,wie Maßnahmen eingebunden werden könnten, die einen hohen ökologischen EU-Mehrwert bringen, wie der Erhalt von Dauerweideland, die Schaffung und der Erhalt von Landschaftselementen ... sowie individuelle oder gemeinsame Regelungen für Bodengesundheit, biologische Vielfalt und die Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten."
Zukünftig soll die GAP weniger präskriptiv ausgestaltet und den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielraum gegeben werden. Dabei soll die EU die grundlegenden Parameter der Agrarpolitik festlegen, durch die die Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag, aber auch die bereits vereinbarten Ziele und Vorgaben wie beispielsweise zum Umweltschutz, zum Klimawandel (COP 21), und zu einer Reihe von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung erfüllt werden. Auf dieser Basis soll jeder Mitgliedstaat einen „GAP-Strategieplan“ erstellen, der Maßnahmen der ersten und zweiten Säule umfasst. Anhand dieses Plans könnten die GAP-Maßnahmen so zugeschnitten werden, dass sie optimal zum Erreichen der Ziele und Vorgaben beitragen. Gleichzeitig hätten die Mitgliedstaaten auch mehr Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der für die Begünstigten geltenden Einhaltungs- und Kontrollvorschriften (einschließlich Überprüfungen und Sanktionen). Diese Strategiepläne sollen innerhalb eines strukturierten Verfahrens erstellt und von der EU-Kommission bewertet und genehmigt werden.
Auch wenn die Mitgliedstaaten mehr Verantwortung tragen und verstärkt Rechenschaft darüber ablegen sollen, wie sie die Vorgaben und die vereinbarten Ziele erreichen, soll der neue Ansatz auch weiterhin gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und gleichzeitig den gemeinschaftlichen Charakter und die beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten.

Zur Kurzfassung
Zur Mitteilung der EU-Kommission "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft"
Zur erläuternden Präsentation von Martin Scheele (EU-Kommission, DG Agri) insbesondere zum Aspekt "Ergebnisorientierte Politikumsetzung". Die Präsentation wurde auf dem vierten Vernetzungstreffen des ELERBiodiv-Projektes vorgestellt und diskutiert.

Greening der 1. Säule der GAP

In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 sollte die erste Säule der der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), die im wesentlichen aus den Direktzahlungen besteht, "grüner" werden. Damit sollten die Zahlungen aus dem EU-Haushalt stärker an flächengebundene Biodiversitäts-, Wasser- und Klimaschutzleistungen gebunden werden. Mit dem sog. Greening wurden 30% der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe an drei Bedingungen gebunden:

  • Anbaudiversifizierung: Die meisten Betriebe mit mehr als 30 ha mohn auf acker in thueringenAckerfläche müssen mindestens drei Kulturen anbauen. Der Flächenanteil der Hauptanbaukultur darf dabei maximal 75% betragen.
  • Erhalt des Dauergrünlandes: Dauergrünland, das nicht als umweltsensibel eingestuft ist (wie z.B. in FFH-Gebieten), kann ausschließlich nach Genehmigung umgewandelt werden. Eine Genehmigung wird i.d.R. nur dann erteilt, wenn an anderer Stelle Dauergrünland im selben Umfang neu angelegt wird und der Anteil von Dauergrünland in der Region zwischen 2012 und 2015 nicht mehr als 5% abgenommen hat.
  • Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen: Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerland müssen 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen zur Verfügung stellen. Dies können z.B. Kurzumtriebsplantagen und Zwischenfrüchte genutzt werden, aber auch stillgelegt sein wie z.B. Brachflächen und Landschaftselemente.
Erste Ergebnisse begleitender Forschungsvorhaben zeigen, dass Landwirte hinsichtlich der ökologischen Vorrangflächen v.a. Zwischenfrüchte anbauen und bereits vorhandene Landschaftselementen anmelden.
Die vom "greening" erhoffte positive Wirkung auf die Biodiversität wird daher ausbleiben.

Inzwischen liegt der Abschlußbericht eines vom BfN mit Mitteln des BMUB finanzierten F+E-Vorhabens „Naturschutzfachliche Ausgestaltung von ökologischen Vorrangflächen“ (OEVForsch) vor, dessen Ziel es war, eine Bewertung der ÖVF-Regelung auf Basis von Felduntersuchungen, der Analyse von InVeKoS-Daten und von Befragungen vorzunehmen. Es wurden praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet und Optionen für eine Weiterentwicklung des Instruments aus naturschutzfachlicher Sicht entwickelt. Der Abschlußbericht wird im nachfolgenden Menüpunkt vorgestellt.

Fundamente statt Säulen - MdEP Häusling

Unter dem Titel „Fundamente statt Säulen: Vorschläge zur Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik“ wurde am 12. Januar 2017 eine Studie von Germanwatch im Auftrag des grünen EP-Abgeordneten Martin Häusling in Berlin vorgestellt. Im Schwerpunkt befasst sich die Studie ausführlich mit der Frage, inwieweit die erklärten Ziele der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erreicht werden. Sie stellt fest, dass weder die Einkommenssicherung für die Landwirte sichergestellt wird, noch die ökologischen Ziele erreicht werden: die Qualität des Wasser ist gefährdet, die Konzentration in der Tierhaltung läuft dem Klimaschutz wie dem Tierwohl entgegen, die Biodiversität in der Agrarlandschaft, der Bodenschutz und die Lebensmittelqualität nehmen ab. Die bisherigen Schritte, um Nachhaltigkeit in der GAP zu verankern, seien zu schwach. Immerhin sei die Gemeinsame GAP mit knapp 40 Prozent des EU-Haushaltes der mit 55 Mrd. € größte gemeinsam finanzierte Politikteil.

Die EU-Kommission habe in ihren bisherigen Reformvorschlägen zuwenig die Erwartungen der EU-Bevölkerung an die GAP einbezogen, diese erwarte u.a. die Erhaltung der Landschaft,  wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten, eine gerechtere Verteilung landwirtschaftlicher Hilfen und dass finanzielle Unterstützung für Landwirte davon abhängig gemacht wird, ob bestimmte Regeln des Umweltschutzes, der Nahrungsmittelsicherheit und der artgerechten Tierhaltung eingehalten werden. Zugleich legt die Analyse dar, dass es in Europa inzwischen einen gesellschaftspolitischen Konsens gebe, dass öffentliche Gelder nur für öffentliche Leistungen zu zahlen und der Wertschöpfungsanteil für bäuerliche Betriebe deutlich zu verbessern seien.

Die  Zahlungen aus dem EU-Haushalt sollten zukünftig mit einer Obergrenze versehen werden wie vom Europäischen Rechnungshof gefordert – und sie sollten konsequent nur noch an wirklich nachhaltig wirtschaftende Betriebe fließen. Zunächst sollten sie als besondere Umbauprämien für eine flächengebundene, tierfreundliche Fleisch- und  Milcherzeugung mit einem steigenden Anteil heimischer Futtermittel gewährt werden.  Zugleich müssen die Zahlungen außerdem zielgerichtet für die Beratung und  Fortbildung zugunsten einer Pestizid- und Antibiotikareduktion mit festen Zielvorgaben eingesetzt werden. Letztendlich dürfen Steuergelder nur noch Betrieben zu Gute kommen, die höchsten Ansprüchen an Tierschutz, Ökologie und Regionalität standhalten. Vorbild hierfür sei der ökologische Landbau.  Andere Betriebe müssten auf Subventionen verzichten. Denn gemessen an gesellschaftlichen Belangen und an EU- und UN-Nachhaltigkeitszielen, sei Agrarindustrie ein Auslaufmodell und Agrar-Ökologie im Kommen.

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Schmetterling sitzt auf einer Blütendolde

Gemeinwohlprämie - DVL

Im September 2016 stellte der DVL mit der "Gemeinwohlprämie" erstmals seinen neuen Ansatz zur Ausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) vor. Damit soll das Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ im Teilbereich der flächengebundenen Biodiversitäts-, Wasser- und Klimaschutzleistungen besser und praktikabel umgesetzt werden können. Wie bisher sollen sich die Betriebe für oder gegen die Beantragung öffentlicher Zahlungen entscheiden können. Kerninhalt des Vorschlages ist es, die Leistungen mit einem Punktwertverfahren zu ermitteln und entsprechend des erzielten betrieblichen Gesamtpunktwertes zu vergüten.  

Der einzelbetriebliche Gesamtpunktwert für die drei Leistungsbereiche ergibt sich aus fünf Bewertungskategorien mit insgesamt 22 Parametern. Für die Bewertung der Betriebe werden Betriebsdaten genutzt, die Landwirtschaftsbetrieben bereits aufgrund der aktuellen Agrar-/Naturschutzförderung und/oder rechtlicherVorgaben vorliegen bzw. bekannt sind (Sammelantrag, InVeKoS-Daten, Vorgaben Agrarumweltprogramme, Nährstoffbilanzierung/Dünge-Verordnung).

Der Vorschlag basiert auf einem Schnellverfahren, was in den Jahren 2012-2015 in Schleswig-Holstein zur Bewertung der flächengebundenen Biodiversitäts-, Wasser-und Klimaschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe entwickelt wurde. Landwirte können über einen Betriebsrechner die Wirtschaftlichkeit weiterer Umweltmaßnahmen kalkulieren und entscheiden, ob es sich lohnt, mehr Nahrungsmittel oder mehr Umweltleistungen zu produzieren. Wie die bisherigen Erfahrungen aus einem Modellprojekt in Schleswig-Holstein mit 100 Betrieben zeigen, bemühen sich Landwirte vor allem auf unproduktiven Standorten zu extensiveren und damit ihre betriebliche Punktzahl zu erhöhen. Meist sind genau diese Flächen für seltene Tier- und Pflanzenarten interessant.

Der Erfolg der Gemeinwohlprämie hängt wesentlich von einem geringeren bürokratischen Aufwand für Landwirte und Verwaltung ab. Um die gewünschte Lenkungswirkung zu mehr Biodiversität, Klima- und Gewässerschutz zu erreichen ist es jedoch erforderlich, die Agrargelder in der jetzigen Höhe zu erhalten.

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Weitere Informationen sind folgender Publikation zu entnehmen: Neumann, Helge; Dierking, Uwe; Taube, Friedhelm (2017): Erprobung und Evaluierung eines neuen Verfahrens für die Bewertung und finanzielle Honorierung der Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe („Gemeinwohlprämie“)


Kühe auf Feuchtgrünland

Fit, fair und nachhaltig - NABU

Am 7. November 2016 wurde vom NABU in Berlin die Studie "fit, fair und nachhaltig" vorgestellt. Die Studie schlägt ein alternatives Fördermodell vor, bei dem die gegenwärtigen pauschalen Direktzahlungen durch Prämien ersetzt werden, die an konkrete Nachhaltigkeitskriterien geknüpft sind. Wie hoch die Zahlungen für den einzelnen Betrieb ausfallen, ist auch abhängig davon, in welchem Umfang zielgenaue Maßnahmen zum Beispiel für den Erhalt der Artenvielfalt umgesetzt werden. Kernelemente des Vorschlags sind die Aufhebung der bisherigen Zweisäulenstruktur der GAP und die Einführung einer gestaffelten EU-Förderung für verschiedene Maßnahmen, die leistungs- und anreizorientiert kalkuliert werden.

Das von IFAB und INA vorgeschlagene Fördermodell basiert auf drei Elementen:
  • Nachhaltigkeit: Eine betriebsbezogene Nachhaltigkeitsprämie (NaP) ersetzt die bisherige Basisprämie und Teile der Greening-Prämie, sie ist an die Erfüllung verschiedener Kriterien geknüpft und kann nach landschaftlichen Kriterien (z.B. hoher Anteil Landschaftselemente, steile Lage, Gewässer) sowie nach Kriterien des Tierschutzes/Tierwohls und des Klimaschutzes gestaffelt werden.
  • Agrar-Natur: Mit einer Agrar-Natur-Prämie (ANP) werden ökologisch hochwertige Maßnahmen mit einer hohen Anreizkomponente für die Landwirte angeboten. EU-weit werden zehn hocheffektive, prioritäre Maßnahmen für die Erbringung von Biodiversitäts- und Umweltleistungen angeboten, die von den Mitgliedsstaaten bzw. Bundesländern ausgewählt, modifiziert und ergänzt werden können. Wenn Landwirte einen hohen Anteil solcher ANP-Maßnahmen umsetzen und dabei unter Einbindung einer Beratung die Maßnahmen zielgerichtet einsetzen, können sie zusätzlich eine betriebsbezogene Natur-Management-Prämie (NMP)in Anspruch nehmen. Sie können noch ergänzt werden durch
  • Agrar-Natur Prämien für die Natur-Entwicklung (NEP), z.B. Vertragsnaturschutzprogramme, aber auch Naturschutzmaßnahmen z.B. an Gewässerrändern, im Wald und zur Moorrenaturierung. Ländliche Entwicklung: Förderbereiche der bisherigen LändlichenEntwicklung wie z.B. die weiteren Agrar-Umwelt-und Klima-Maßnahmen (AUKM), Ökolandbau-Maßnahmen (ÖLM)und weitere Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (LEM) sollen beibehalten werden.
Mit Modellrechnungen für vier verschiedene Typen von Ackerbau-und Grünlandbetrieben wird gezeigt, dass sich das Modell sowohl einzelbetrieblich für die Mehrheit der Landwirte lohnt, als auch für die öffentliche Hand, für die die Agrarförderung nicht mehr kostet als bisher, jedoch ein Mehrfaches an Nutzen erbringt. Betriebe, die mindestens 10% ihres Ackerlands und 20% ihres Grünlands als ökologisch hochwertige Flächen bewirtschaften und diese gezielt anlegen, werden auch unter Berücksichtigung von Ertragseinbußenauch finanziell mindestens genauso gut oder besser gestellt sein werden als bisher, nämlich mit einem Plus von 5 bis 10% Prozent im Gesamtbetriebsergebnis, z.T. auch darüber. Für die EU-Mitgliedsstaaten bzw. Bundesländer ergeben sich durch das vorgeschlagene Fördermodell weitaus größere Gestaltungsmöglichkeiten als bisher: im Bereich Agrar-Natur und Agrar-Umwelt-Klima wären insgesamt sechsmal so viele Mittel für flächenspezifische und zielgenaue Maßnahmen verfügbar als bisher.

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